Neukirchen an der Wild


Gemeinde Brunn an der Wild

Ortsgeschichte

Im ehemals großen Waldgebiet der Wild liegt etwa 8 Kilometer westlich von Horn die Kirchsiedlung Neukirchen an der Wild, die heute eine Katastralgemeinde der Großgemeinde Brunn an der Wild ist.

Die älteste urkundliche Überlieferung reicht in das Jahr 1076 zurück. In diesem Jahr wird im Stiftungsbrief des Kanonikalstiftes St. Nikola in Passau neben den Pfarren Röhrenbach, Mold, Riedenburg und Strögen die ecclesia Nuiwokirchen genannt. Die Stiftung betrifft eine Schenkung des Passauer Bischofs Altmann, der dem Stift St. Nikola Zweidrittelzehent in rure, quod dicitur Bevchriche (=im Gebiet, das Poigreich genannt wird) überließ. Allerdings handelt es sich bei dieser Urkunde um eine diplomatische Fälschung. Tatsächlich dürfte die Schenkung erst 1138/39 kurz vor der Gründung des Stiftes Altenburg (1144) erfolgt sein. 1289 bestätigte der Passauer Bischof den Tausch mehrerer Zehenteinnahmen zwischen dem Stift Altenburg und dem Pfarrer von Neukirchen. Schließlich schenkte 1291 Stephan von Maissau die Pfarre Niwenchirchen im Peuchreich dem Kloster St. Bernhard. Zwei Jahre später übergab er den Zisterziensernonnen auch das Patronatsrecht. Als Gegenleistung mussten die Nonnen drei Priester im Kloster für die zu lesenden Messen beherbergen. Durch Schenkungen kam das Stift Altenburg im 14. Jahrhundert zu Grundbesitz in Neukirchen.

Etwas erhöht in der Ortsmitte liegt die dem hl. Martin geweihte Pfarrkirche, noch heute umgeben vom Friedhof und dessen mittelalterlicher Umfassungsmauer.  Die im Kern romanische Anlage besteht aus einem Langhaus und einem frühgotischen Rechteckchor. Im nördlichen Chorwinkel erhebt sich der romanische Turm. 1523 erfolgte der Umbau des Langhauses zu einer zweischiffigen Halle. Die spätbarocke Ausstattung wurde durch Ludwig Linzinger 1904 umgestaltet. Eine spätmittelalterliche Glocke überlebte die Kriegswirren der Jahrhunderte. Sie wurde laut Inschrift 1468 gegossen. Neben der Kirche befand sich ein achteckiger, spätgotischer Karner (um 1500), der um 1897 abgetragen wurde.

Mit der Ausbreitung des Protestantismus geriet das Kloster St. Bernhard zunehmend in Schwierigkeiten. Nachdem das Mutterkloster Zwettl das Kloster nur unzureichend erhalten konnte, übergab Kaiser Rudolph II. 1586 dem Jesuitenorden die Administration von St. Bernhard und damit auch die Herrschaft und die Pfarre Neukirchen. Mit der Aufhebung des Ordens 1773 gelangte St. Bernhard in den Besitz des Niederösterreichischen Studienfonds. 1824 wurde das Gut veräußert und gelangte in den Besitz von Baron Carl Heinrich von Ehrenfels. Nach dessen Tod erwarb das Stift Klosterneuburg 1852 das Gut und damit auch das Patronatsrecht über Neukirchen, das es bis heute besitzt.

Schweickhardt beschreibt Neukirchen als Dorf von 27 Häusern mit eigener Pfarrkirche und Schule. Um 1839 lebten hier 35 Familien, bestehend aus 71 männlichen, 75 weiblichen Personen und 17 Schulkindern. Der Viehstand belief sich auf 6 Pferde, 28 Ochsen, 36 Kühe, 100 Schafe, 21 Ziegen und 72 Schweine. Im Ort befanden sich zwei Krämer, ein Wirt, ein Fleischer, ein Schmied, zwei Schuster und ein Schneider. Die Bevölkerung lebte vom Ackerbau. Neben der üblichen Körner- und Hülsenfrüchte bauten sie Erdäpfel, Hanf, Flachs und Klee an. Für das 14. Jahrhundert ist in Neukirchen, als einziger Katastralgemeinde von Brunn an der Wild, Weinbau nachzuweisen. In der Burgfriedbeschreibung wird der Neukircher hauer Steig in das St. Bernarder Weingebürg und der Hauer- oder Urtlsteig angeführt. Wie lange Weinbau betrieben wurde, ist allerdings nicht bekannt.

Mit der Aufhebung der Grundherrschaft 1848 und der Schaffung einer neuen Gemeindestruktur wurde Neukirchen eine eigene Gemeinde. Nach dem „Anschluss“ trat mit 1. Oktober 1938 in Österreich die Deutsche Gemeindeordnung in Kraft. Daher mussten sich die Gemeinden Atzelsdorf, Brunn an der Wild, Dappach, St. Marein, Neukirchen an der Wild, Waiden und Poigen zur neuen Großgemeinde Brunn an der Wild zusammenschließen, die mit dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft wieder aufgelöst wurde. Mit Inkrafttreten der neuen niederösterreichischen Gemeindeordnung am 31. Dezember 1965 schloss sich im folgenden Jahr Dappach der Gemeinde Brunn an der Wild an. Im Zuge der Kommunalstrukturverbesserung beschlossen Brunn an der Wild und Neukirchen an der Wild 1969 den freiwilligen Zusammenschluss.