Stift Göttweig


Gemeinde Furth bei Göttweig

Gründungsurkunde von 1083

Diese für Göttweig zentrale Urkunde Bischof Altmanns vom 9. September 1083, ausgestellt anlässlich der Konsekration der Marienkirche, wurde erst nach 1164 angefertigt, ist also im modernen Sinn eine "Fälschung".
In einer Zeit zunehmender Schriftlichkeit war es allerdings nicht selten, dass so bedeutsame Ereignisse der Vergangenheit auch in schriftlicher Form "nachweisbar" gemacht wurden. Der länger dauernde Vorgang der Gründung wurde gleichzeitig auf ein Datum verdichtet, das den eigentlichen "Beginn" der eigenen Geschichte markiert. Die Urkunde ist daher einerseits Ausdruck der Identität der Klostergemeinschaft, andererseits sollte sie Rechtsansprüche sichern. Der in der Urkunde aufgeführte Besitz, der dem Kloster im Laufe der Zeit zugewachsen ist, gehörte demnach als Teil des Stiftungsgutes Bischof Altmanns "von Anfang an" dem Kloster. Die für die klösterliche Identität so wichtige Urkunde ist Teil des Klosterschatzes und hat reliquienähnlichen Charakter. Sie wird in der Wahlurne für die Abtwahl verwahrt.